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AHB

AHB – Allgemeine Hostingbedingungen (gültig ab 01.01.2020) - Cloud Lösung

Besondere Vertragsbedingungen der Mate iT GmbH – Hosting und Housing
1. Allgemeines
Diese besonderen Vertragsbedingungen der Mate iT GmbH gelten ergänzend zu den AGBs und Servicebedingungen der Mate iT GmbH, die ein Hosting, E-Mail Service oder Housing im Vertragsgegenstand haben. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sowie telefonische und mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Mate iT GmbH schriftlich bestätigt wurden.
Änderungen dieser besonderen Vertragsbedingungen darf die Mate iT GmbH jederzeit vornehmen, soweit diese aufgrund geänderter Umstände (z.B. Gesetzesänderungen) erforderlich werden und für den Kunden nicht unzumutbar sind. Eventuelle Änderungen teilt die Mate iT GmbH den Kunden elektronisch mit. Der Kunden ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb von 14 Tagen zu widersprechen. Ein Widerspruch des Kunden gilt als Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Widerspricht der Kunden nicht, so gelten die Änderungen als angenommen.

2. Vertragsgegenstand
Die Mate iT GmbH stellt dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zu Verfügung. Dieser Server ist entweder nur für diesen Kunden reserviert (dedizierter Server) oder der Speicherplatz liegt auf einem Server, der von mehreren Kunden genutzt wird. (virtueller Server oder auch vServer genannt). Bei Systemen und Speicherplatz für mehrere Kunden besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf einen garantierten Nutzungsanteil an der CPU- und/oder Arbeitsspeicherleistung. Die entsprechenden Ansprüche kann der Kunde aus seiner individuellen Vereinbarung entnehmen.

3. Vertragsabschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Angebots, des Auftrags oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. Der Vertragsgegenstand, der Leistungsumfang und die Leistungsbeschreibung ergeben sich im Einzelnen aus dem jeweiligen Einzelvertrag und dessen Anlagen. Besondere und individuelle Sondervereinbarungen müssen in der Leistungsbeschreibung schriftlich erfasst sein.
Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab der ersten Erfüllungshandlung, wenn nichts anderes vereinbart worden ist.
Die Kündigung muss 3 Monate vor Vertragsende schriftlich erfolgen. Ansonsten verlängert sich das Vertragsverhältnis um weitere 12 Monate.

4. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Angebote der Mate iT GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Eine Dienstleistung zur Einrichtung und den Betrieb der Systeme seitens der Mate iT GmbH ist im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Werden die vertraglich vereinbarten Stunden überschritten, so werden die darüber hinausgehenden Leistungen gesondert berechnet. Als Nachweis dienen dafür die Servicescheine und das Ticketsystem der Mate iT GmbH.
Die Mate iT GmbH kann durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung mit 6 Wochen zum Quartalsende eine Anpassung der Entgelte vornehmen, wenn technische oder rechtliche Bedingungen dies erfordern. Ausnahmsweise kann dies auch bei wirtschaftlichen Erfordernissen geschehen. Die geänderten Entgelte werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht. Bei Widerspruch seitens des Kunden ist jede Partei zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen berechtigt. Andere Rechte seitens des Kunden sind ausgeschlossen.
Nutzungsentgelte werden quartalsweise im Voraus in Rechnung gestellt. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu leisten.
Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Mate iT GmbH berechtigt, den Server oder den Dienst zu sperren, bei anhaltendem Zahlungsverzug kann die Mate iT GmbH den Vertrag fristlos kündigen. Der Kunde bleibt zahlungspflichtig und weitere Ansprüche seitens der Mate iT GmbH bleiben vorbehalten.
Im Fall einer wirksamen Kündigung des Antragstellers innerhalb eines vorausbezahlten Quartals werden zu viel gezahlte Entgelte zum Quartalsende erstattet. Domainkosten sind immer für die angegebene Laufzeit zu entrichten und werden nicht anteilig erstattet.

5. Pflichten der Mate iT GmbH
Die Leistungen der Mate iT GmbH ergeben sich vorrangig aus dem abgeschlossenen Vertrag und der zu dem Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung.
Die Mate iT GmbH wird eine Erreichbarkeit ihrer dedizierten Servern und den virtuellen Servern im Jahresmittel von 99,5% ermöglichen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einfluss oder Verantwortungsbereich der Mate iT GmbH liegen, nicht erreichbar sein sollten. Ebenso ausgenommen sind die Zeiten, in denen technische Arbeiten (z.B. vorbeugende Wartung) in für den Kunden zumutbarem Umfang ausgeführt werden. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungen werden frühestmöglich dem Kunden bekannt gegeben.
Die Mate iT wird Leistungsstörungen, die in ihrem Leistungsbereich liegen, im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Kunde ist zu einer Störungsmeldung unverzüglich verpflichtet, wenn er erkennbare Leistungsstörungen wahrnimmt.
Leistungsstörungen, die außerhalb des Leistungsbereiches der Mate iT GmbH liegen und/oder vertraglich nicht vereinbart wurden, werden von der Mate iT GmbH zu den in der Servicepreisliste hinterlegten Preisen auf Kundenwunsch nach den entsprechenden SLA Vereinbarungen bearbeitet.
Wenn die vertraglichen Leistungen im übrigen durch Umstände gestört werden, die im Verantwortungsbereich der Mate iT GmbH liegen, muss der Kunde dies bei Erkennbarkeit gegenüber der Mate iT GmbH unmittelbar rügen. Erbringt die Mate iT GmbH die vertraglich vereinbarte Leistung auch nach berechtigter Rüge innerhalb einer angemessenen Frist nicht, so kann der Kunde die laufenden Gebühren auf Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang mindern, die nach Eingang der Rüge bei der Mate iT GmbH nicht ordnungsgemäß erbracht wurden. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Dies setzt voraus, daß der Kunde der Mate iT GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist (mindestens 1 Woche) zur Erbringung der vertraglichen Leistung gesetzt hat und diese erfolglos abgelaufen ist.
Die Mate iT GmbH ist nicht verpflichtet, außer es wurde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen, eine Datensicherung durchzuführen. Auf die Datensicherungspflicht des Kunden wird ausdrücklich hingewiesen.

6. Pflichten des Kunden
Die Pflichten des Kunden ergeben sich in erster Linie aus dem geschlossenen Vertrag. Der Kunde ist für die eingebrachten Daten selber verantwortlich und stellt die Mate iT GmbH für den übermittelten Inhalt von jeder Haftung frei.
Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet:
Keine Inhalte bzw. Informationen in das Internet einzubringen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und/oder Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Kunde sichert der Mate iT GmbH zu, daß er die umfassende Haftung dafür übernimmt, daß die eingegebenen und übermittelten Daten mit Wettbewerbs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen und nicht Rechte Dritter sind oder sonstiges geltendes Recht verletzen. Ebenso wird er keine obszöne, pornografische, bedrohliche, volksverhetzende oder verleumderische Inhalte auf die Server laden oder im Internet verbreiten. Gleiches gilt für die Nutzung von Internet-Domains und E-Mail Adressen.
Keine Spam-Mails zu versenden. Dies ist ausdrücklich untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde wird keine übermäßige Netzlast durch das Versenden von Rundmails erzeugen. Bei Nichtbeachtung ist die Mate iT berechtigt, den Zugriff und/oder das Versenden der Mails zu stoppen.
Die Datensicherheit durch das Nutzen von Kennwörtern zu gewährleisten, die er geheim hält und vor dem Gebrauch von Dritten schützt. Er wird ausreichend Schutzmaßnahmen gegen Malware, gegen Trojaner, Computerviren und deren Verbreitung ergreifen.
Alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste der Mate iT GmbH ermöglicht, wird er in geeigneter Weise auf die Einhaltung dieser Pflichten hinweisen.
Bei Verstoß der Internet-Seiten gegen gesetzliche Verbote, Verstöße gegen das Urheberrecht, Verstoß gegen das Recht Dritter oder sonstiges gesetzliches Recht, wird der Kunde die Mate iT von allen Ansprüchen frei zu stellen und der Kunde übernimmt alle hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programm so einzurichten, daß weder Sicherheit noch Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und Daten der Mate iT GmbH oder Dritter gefährdet oder beeinträchtigt werden. Er ist selber dafür verantwortlich, die von ihm auf dem Server installierte Software aktuell zu halten und insbesondere Sicherheitsupdates durchzuführen, um mißbräuchliche Nutzung durch Dritte oder Störungen zu vermeiden. Es obliegt dem Kunden, die Verfügbarkeit von Updates und neuen Versionen der von ihm eingesetzten Software zu prüfen und die Aktualisierung auf eigene Kosten vorzunehmen. Das Betreiben von Tauschbörsen (Peer to Peer) oder Streaming- und Downloaddiensten ist untersagt.
Sollte die Mate iT GmbH feststellen, daß die Dienste durch Dritte genutzt werden, oder oben genannte Dienste angeboten werden, so ist die Mate iT GmbH berechtigt, den entsprechenden Server ohne Vorankündigung vom Netz zu nehmen. Der Kunde wird umgehend von dieser Maßnahme unterrichtet.
Der Kunde sollte seine Server, bzw. Programm und Dienste so einrichten, daß sie bei einem Neustart (Hardware oder Softwareseitig) automatisch neu gestartet werden.
Wenn die Leistungsdaten (RAM, Speicherplatz, CPU Leistung) des Servers oder des Vertrags erreicht werden, ist die Funktion des Servers und/oder des Dienstes beeinträchtigt. Es werden z.B. keine Mails mehr angenommen, Daten auf die Festplatte geschrieben oder andere Aufgaben werden nicht mehr umgesetzt. Dies ist dem Kunden bekannt und stellt keine Mangel dar.
Der Kunde erhält zur Verwaltung und Wartung seiner Server einen entsprechenden Zugang, der Passwort geschützt ist. Der Kunde hat diese Zugangsdaten und Passwörter streng geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Alle Erklärungen und Arbeiten, die unter Nutzung dieser Zugangsdaten durchgeführt werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Der Kunde haftet für jeden Mißbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung von Zugängen und Passwörtern resultiert.

7. Softwareausstattung, Sicherheitsupdates und Updates
Die Server werden gemäß dem Kundenvertrag konfiguriert zur Verfügung gestellt. Bei einem späteren Wechsel des Betriebssystems oder der Betriebssystem Versionen kann die Mate iT GmbH nicht garantieren, daß diese Versionen oder Programme einwandfrei laufen. Der Kunde kann die Mate iT GmbH jederzeit nach den freigegebenen und unterstützten Betriebssystemen und Programmen im Vorfeld der Installation fragen.
Der Server wird basierend auf einer aktuellen Betriebssystemversion zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Updates und Sicherheitspatche müssen vom Kunden entsprechend eingespielt werden, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit der Mate iT GmbH getroffen wurde.
Die Mate iT GmbH spielt Sicherheitsupdates in der Regel automatisiert ohne Ankündigung auf die Server ein. Bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung werden Sicherheitsupdates angekündigt oder gegen Gebühr auch manuell eingespielt. Hierbei kann es zu Neustarts einzelner Dienste oder der Server kommen.
Ist der Lebenszyklus der Betriebssystemversion abzusehen und/oder werden die Sicherheitspatche durch den Hersteller eingestellt, so muss daß Betriebssystem oder das entsprechende Programm auf eine neue Version vom Kunden umgestellt werden. Dies dient zur Sicherung und Verfügbarkeit der Server und Dienste der Mate iT GmbH und des Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, daß die von ihm eingesetzten neue Versionen von Betriebssystemen und Programmen auf den Servern der Mate iT GmbH freigegeben sind. Soweit der Kunde dabei Unterstützung benötigt, kann er diese Dienstleistung bei der Mate iT gegen Entgelt in Anspruch nehmen. Diese Leistung ist nicht in den Supportleistungen enthalten.

8. Datensicherung
Die Mate iT GmbH weist den Kunden auf die Möglichkeit von Datenverlust hin. Auf eine durch den Kunden durchzuführende Datensicherung wird ausdrücklich hingewiesen. Die Mate iT GmbH ist ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht zur Datensicherung der gespeicherten Daten verpflichtet. Übermittelte Daten und geänderte Daten wird der Kunde unabhängig von der Mate iT GmbH als lokale Sicherungskopien sichern.

9. Datenschutz
Personenbezogenen Daten des Kunden wird die Mate iT GmbH insofern erheben und verarbeiten, wenn diese Daten zur Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken benötigt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, daß die Mate iT GmbH die aus dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzes für eigene geschäftliche und technische Zwecke innerhalb der Unternehmensgruppe und verbundenen Unternehmen nutzen darf. Soweit für die Vertragspflichten notwendig, werden Daten an Dritte übermittelt.
Die Mate iT GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen im Internet und offenen Netzen nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Dieses Risiko nimmt in der Kunde vollumfänglich in Kauf. Die Mate iT GmbH haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail Nachrichten oder anderen übermittelten Informationen.
Der Kunde ist darüber informiert, daß die Mate iT GmbH technisch in der Lage ist, seine auf dem Server gespeicherten Daten einzusehen. Der Kunde weiß auch, daß andere Teilnehmer am Internet unter Umständen in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtverkehr zu kontrollieren, umzuleiten oder zu stoppen. Der Kunde ist verpflichtet die eingegebenen Daten eigenverantwortlich zu schützen und die Datenschutzgesetze auf seinem Server umzusetzen. Dies gilt auch insbesondere im Umgang mit Daten gegenüber Dritten.

10. Schadenersatz
Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets oder den Anbindungen zum Rechenzentrum der Mate iT GmbH, die nicht im Einflussbereich der Mate iT GmbH liegen, übernimmt die Mate iT GmbH keine Haftung.
Für Schäden haftet die Mate iT GmbH nur dann, wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mate iT GmbH zurück zu führen ist. In diesem Fall ist die Haftung der Mate iT GmbH auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt, max. auf 100% einer jährlichen Server- oder Dienstemiete.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Mate iT GmbH nicht. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden.
Verstößt der Kunde mit dem Inhalt oder seinen Daten gegen die in §6 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet er der Mate iT GmbH gegenüber auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, uns von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, frei zu stellen, die aus Rechtswidrigkeiten von in das Internet gestellten oder übertragenden Inhalten resultieren, aus Ansprüchen Dritter oder aus Lizenzverstößen jeglicher Art resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung uns von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig frei zu stellen.
Die Haftung von Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch bei schriftlicher Beauftragung des Kunden für eine Datensicherung durch die Mate iT GmbH. Der Kunde hat zu jeder Zeit Sicherungskopien auf seinen PCs oder Systemen bei sich vor Ort zu erstellen.
Die Mate iT GmbH übernimmt keine Garantie oder Haftung dafür, daß der Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Auch im Übrigen haftet die Mate iT nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb der Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden.

11. Schlussbestimmungen
Die Parteien sind sich darüber einig, daß diese – Besondere Vertragsbedingungen der Mate iT GmbH – Hosting und Housing – neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Mate iT GmbH gelten. Sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder Teile daraus, so bleiben diese – Besondere Vertragsbedingungen der Mate iT GmbH – Hosting und Housing – bestehen und gültig.
Gerichtsstand ist Stuttgart.
Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch für eventuell ergänzungsfähige Lücken.

Anlage 1

$ 13 BGB (neu) Verbraucher
(1)Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

$ 14 BGB (neu) Unternehmer
(1)Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt.
(2)Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Das heißt, Selbstständige wie z.B. Rechtsanwälte- aber auch Behörden, die wie ein betrieb gewerblich oder in ihrem beruflichen Umfeld wie Selbstständige handeln, sind Unternehmer im Sinne des Gesetzes.